Wir haben Klagen bekommen, dass lediglich die „Rechnungsnummer“ im Verwendungszweck aufgeführt wird. Das ist aber nicht korrekt – angegeben im Verwendungszweck bei Wirecard-Lastschriften ist nicht die Rechnungsnummer, sondern der Code, der als Verwendungszweck unten auf der Rechnung angegeben wird.
Es wäre wichtig, daß der Verwendungszweck ergänzt wird um einen Hinweis wie „Club Name, Rechnung Nr. 123“, damit der Verwendungszweck auf den Kontoauszügen der Mitglieder nicht so generisch aussieht.
Ansonsten besteht ein erhöhtes Risiko von Rücklastschriften und generell führt es nicht zu Zufriedenheit bei den Mitgliedern. Sonst hätten sich auch nicht einige gemeldet.