Unsere AGBs
Stand: 02.2024
1. Präambel
1.1 Die campai GmbH (nachfolgend „campai“), Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 192374 B ist die Entwicklerin und urheberrechtliche Eigentümerin der Vereinsplattform-Software „campai“ sowie “Vereinsfuchs” (nachfolgend insgesamt „Software“). Hierbei handelt es sich um softwarebasierte Komplettlösungen für Vereine, Verbände und Unternehmen, die über das Internet genutzt werden. campai stellt diese Software über das Internet („Software-as-a-Service“; "SaaS") bereit.
1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “AGB”) gelten für die Nutzung der Software als SaaS-Lösung durch den Kunden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als campai ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn campai dem Kunden die Softwarenutzung in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos gestattet.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist schriftliche Bestätigung von campai maßgeblich.
1.5 Der Vertragsabschluss wird erst durch die Annahmeerklärung von campai verbindlich. Soweit der Kunde die Software in einem von einem Dritten betriebenen App-Store erwirbt, gelten für den Vertragsschluss die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Stores.
2. Vertragsgegenstand/ Leistungsbeschreibung
2.1 campai stellt den die Vereinsplattform-Software „campai“ sowie “Vereinsfuchs” als SaaS-Lösung am Übergabezeitpunkt zur Verfügung. Die einzelnen Cloud Dienste sind in der Bestellung/Auftragsbestätigung definiert. Die Beschaffenheit und die Funktionalität der jeweiligen Dienste sind in den zugehörigen Leistungsbeschreibungen dargestellt, die unter https://www.campai.com/ abgerufen werden können.
2.2 campai ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch einen Subunternehmer richtet sich der Einsatz nach dem zwischen dem Kunden und campai abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
3. Bereitstellung der Software/ Verfügbarkeit/ Wartungsarbeiten/ Störungen
3.1 campai ermöglicht den Kunden und Mitgliedern die Nutzung der Software 7 Tage die Woche/ 24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 95% bezogen auf ein Jahr der Leistung am Übergabetag. Ausgenommen ist der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante „Down-Zeit“) sowie Fälle gemäß nachfolgend § 13 (Haftung – Höhere Gewalt und sonstige von campai nicht zu vertretende Leistungshindernisse). Die geplanten „Down-Zeiten“ sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter „Down- Zeiten“ kommt nicht in Betracht.
3.2 Mit Vorankündigung von 5 Tagen kann campai die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. campai ist bemüht, die Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mitteleuropäische Zeit/ GMT) durchzuführen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Software darf campai notwendige „Hotfixes“ mit einer vorherigen Ankündigung per E-Mail installieren und hierfür die Leistungserbringung unterbrechen. Vorangekündigte Unterbrechungen zu Wartungszwecken werden auf die Ermittlung der Verfügbarkeit nicht angerechnet.
3.3 Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT- System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z.B. Leitungsausfall oder -störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.
3.4 Für Testzwecke eingerichtete, unentgeltliche Accounts können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch campai gesperrt und gelöscht werden. Ein Anspruch des Kunden auf Einrichtung von Testaccounts besteht nicht.
4. Funktionsumfang/ Weiterentwicklung/ Leistungsänderungen
4.1 Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Kunden setzt eine Zugriffsberechtigung auf die Software voraus, die ihrerseits den für den Anwender zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.
4.2 Als wesentlichen Bestandteile des SaaS-Angebots wird campai die Software kontinuierlich weiterentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.
4.3 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von campai an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu.
4.4 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von campai an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu.
5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
Kommt campai seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:
5.1 Gerät campai mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13.
5.2 Kommt campai nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die Gebühren für Sonderleistungen anteilig für die Zeit, in der die Software und/ oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.
5.3 campai hat darzulegen, dass sie den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Anbieter nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass campai anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6. Support
6.1 Support-Anfragen können über das in Software integrierte Ticketsystem Intercom gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter von campai und Vereinsfuchs zur Software. Zum Support gehört die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter.
6.2 Feedback-Meldungen können an support@campai.com oder über das Support-System abgegeben werden. Für diese reinen Feedback-Meldungen wird keine Reaktionszeit garantiert. Gemeldete und verifizierte Fehler werden unabhängig von der jeweiligen Meldung sobald wie möglich im Rahmen eines System-Updates behoben.
7. Vertragspflichten des Kunden
7.1 Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den unbefugten Zugang zu seinen Anlagen, Systemen und Netzwerken zu verhindern. Systeme oder Komponenten sollten nur dann an das Unternehmensnetzwerk oder das Internet angeschlossen werden, wenn und soweit dies notwendig ist und geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Firewalls und Netzwerksegmentierung) eingerichtet sind.
7.2 Der Kunde ist Eigentümer der kundenspezifischen eingespeisten oder mittels des SaaS Daten hergestellten Daten. Er ist für den Inhalt seiner Kundendaten und deren Erfassung im Cloud-Service verantwortlich. Vom Kunden eingespeiste Daten dürfen keine Rechte Dritten verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten. Der Kunde hat seine in die Cloud eingespeisten Daten auf Risiken wie Viren, Würmer, Trojaner zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenprogramme einzusetzen. Der Kunde hat regelmäßig Sicherungskopien von sämtlichen Daten zu erstellen, die mit dem SaaS erzeugt, verwendet und / oder angewendet werden, um bei Verlust der Daten deren Rekonstruktion zu ermöglichen.
7.3 Der Kunde oder die Mitglieder werden die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch unbefugte Dritte nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung einer Einwilligung oder anderweitigen gesetzlichen Rechtsgrundlage, soweit der Kunde die E-Mailversandfunktion der SaaS-Lösung für den Zweck des Direktmarketings nutzen möchte. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber campai eingeholte Einwilligungen nachweisen. Der Kunde oder die Mitglieder werden auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von campai betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.
7.4 Der Kunde hat Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen von campai unverzüglich schriftlich zu melden und dabei anzugeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und campai bei der Fehlersuche aktiv zu unterstützen. Eine unterlassene Meldung hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden.
7.5 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden oder den Mitgliedern bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist campai berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/ oder Inhalte bestehen. Campai wird den Kunden und/ oder das jeweilige Mitglied in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen.
7.6 Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden oder eines Mitglieds gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist campai berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die campai durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann campai dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen.
7.7 Ist der Kunde kein Verbraucher, steht der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter oder Organe des Kunden campai als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Änderungen in der Person und des Ansprechpartners sind campai unverzüglich über das Kundenprofil mitzuteilen. Campai weist darauf hin, dass elektronische Mitteilungen zum Vertrag an die im Vertragsportal benannte Person versendet werden.
7.8 Der Kunde stimmt ausdrücklich der Zustellung von relevanten Informationen an die vom Kunden oder Mitgliedern hinterlegte E-Mail zu. Hierzu gehören unter anderem Informationen über anstehende Updates und Fixes, allgemeine Neuerungen sowie Hinweise zur Nutzung.
8. Zugangsdaten
8.1 Der Zugang des Kunden zu den Online-Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde und die Mitglieder werden die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Kennwort und Passwort müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden. Der Kunde wird campai unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/ oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.
9. Vergütung/ Verzug
9.1 Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen geschuldeten Entgelts ist im Vertrag und Preislisten, sofern nicht anders ausgewiesen, als Brutto-Endpreis mit deutscher MwSt. angegeben.
9.2 campai ist berechtigt, die Gebühren für bereits vereinbarte Leistungen an die aktuelle Preisliste anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Insbesondere für Anwendungsdienste, bei denen campai auf andere Lieferanten zurückgreift, ist campai im Falle von Preisänderungen durch den Lieferanten berechtigt, die Gebühren für die betroffenen Anwendungsdienste angemessen anzupassen. Dies umfasst bei campai gestiegene Gebühren der Zahlungsdienstleister, der Dienstleister für den automatischen Briefversand, gestiegene Betriebskosten für Hosting, Entwicklung und Wartung der Plattform ebenso wie eine Anpassung an ein dauerhaft gestiegenes Preisniveau für Software-as-a-Service.
9.3 Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. campai wird dem Kunden die Änderung spätestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Der Kunde kann den Vertrag nach Erhalt der Anpassungserklärung seitens campai mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann campai die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung einstellen. campai behält sich das alleinige Eigentum an sämtlichen gelieferten Arbeitsergebnissen, die in der Cloud generiert worden sind, bis zum Eingang der vollständigen vom Kunden geschuldeten Zahlungen vor.
9.5 Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühr in Verzug, so kann campai das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.6 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
10. Nutzungsrecht/ Nutzungsbeschränkungen
10.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die campai dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich campai zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat campai entsprechende Verwertungsrechte.
10.2 Soweit campai während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das nachstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Campai ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde.
10.3 campai räumt dem Kunden und seinen zur Nutzung berechtigten Mitgliedern für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Software-Funktionalitäten via Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von campai genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
10.4 Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist mit Ausnahme der berechtigten Mitglieder nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung technisch erforderlich ist. Der Kunde hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde oder die Mitglieder sind nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
10.5 Falls der Kunde ein Testnutzer ist, gewährt campai eine einfache Lizenz, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf. Der Kunde kann eine bezahlte Lizenz für die Software erwerben, indem er im Kundenportal den Bestellvorgang ausführt und seine Zahlungsdaten angibt.
10.6 Bei einer Zahlung via SEPA-Lastschrift gilt eine Verkürzung der Ankündigungsfrist: Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Entstehende Zusatzkosten der Banken bzw. Zahlungsdienstleister für Rücklastschriften durch fehlerhafte Kontoangaben, ungedeckte Konten, Lastschriftwiderspruch etc. sind durch den Kunden zu tragen.
11. Gewährleistung für bezahlte Lizenzen
11.1 campai gewährleistet, dass während der Laufzeit die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der betreffenden Leistungsbeschreibung entspricht. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit schuldet campai nicht.
11.2 Die Haftung von campai erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den von campai vorgegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
11.3 Sind die von campai nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird campai innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach Wahl von campai nachbessern oder erneut erbringen.
11.4 Unwesentliche Mängel können im Rahmen des üblichen Geschäftsganges durch die Bereitstellung von Updates oder Releases einer neuen Version der Software behoben werden.
11.5 Bei Weiterbestand der Mängel nach der angemessenen Nachbesserungsfrist, steht es dem Kunden frei, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Gebühren für die Nutzung der Software zu reduzieren.
12. Gewährleistung für Test-Lizenzen
12.1 Die Software wird in ihrem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt. campai übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software störungs- oder fehlerfrei verwendet werden kann. Sofern campai Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, ist campai verpflichtet, den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche weiter reichende Gewährleistung von campai für eine Test-Software ist ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 campai haftet dafür, dass die Software für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln, insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
13.2 campai haftet für einen von campai zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von campai zu vertretenden Sachschaden ersetzt campai den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe von einer jährlichen Nutzungsgebühr – höchstens jedoch €25.000 je Schadensereignis. Bei der Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
13.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.4 Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitgehend gehaftet wird. Insbesondere für Kunden beschränkt dieser § 13 nicht ihre Rechte als Verbraucher nach geltenden Verbraucherschutzvorschriften.
14. Datenschutz/ Datensicherheit
14.1 Soweit campai auf personenbezogene Daten der Kunden oder Dritter zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (Art. 28 DSGVO) und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. campai wird die Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren.
14.2 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. campai und alle auf ihrer Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde. Campai stellt lediglich sicher, dass die Datenschutzbestimmungen technisch erfüllt werden können.
14.3 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf die Grundsätze im Datenschutz gemäß Art. 5 ff. DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes campai von Ansprüchen Dritter frei. campai ist in Bezug auf solche Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig.
14.5 campai wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
15. Vertragslaufzeit/ Kündigung
15.1 Der Vertrag tritt mit der Annahmeerklärung durch campai in Kraft. Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen campai und dem Kunden und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Sofern nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab der betriebsfähigen Bereitstellung und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften gekündigt wird.
15.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit folgenden Fristen gekündigt werden: Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweils gültigen Laufzeit kündigen.
15.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Nebenabreden/ Schriftformerfordernis
16.1 Dieser Vertrag regelt abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. Nebenabreden sind nicht getroffen.
16.2 Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
16.3 Einseitige Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen durch campai werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden schriftlich bekannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.
17. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
17.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn zwischen ausländischen Gesellschaften der Vertragsparteien Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.2. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. campai ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten, insbesondere den Mitgliedern, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt folgendes: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.