Alles über die wichtigen Aufgaben und Funktionen des 2. Vorsitzenden, sowie Wissenswertes über das Amt in einem Verein können Sie hier nachlesen.
Der Vorstand eines Vereins besteht meist aus zwei bis fünf Mitgliedern. Sie alle haben unterschiedliche Funktionen und Aufgaben. Besonders wichtig ist der 2. Vorsitzende in einem Verein. Alles über seine Aufgaben und Wissenswertes über das Amt erklärt dieser Artikel.
Bevor es an die Aufgaben des 2. Vorsitzenden in einem Verein geht, muss die Funktion des Amtes klar sein. Es handelt sich neben dem ersten Vorstand um ein weiteres wichtiges Organ im Verein. In erster Linie ist er der Stellvertreter des ersten Vorstands und wird daher oftmals auch als zweiter Vorstand bezeichnet.
Er muss ebenfalls über alle Vorgänge, Prozesse und Abläufe informiert sein. Wenn nämlich der erste Vorsitzende im Verein ausfällt und seinen Aufgaben nicht nachkommt, muss er sie übernehmen. Die Vereinsgeschäfte müssen weitergeführt werden – dazu wird der 2. Vorsitzende in einem Verein ernannt.
Zudem trägt er zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern Sorge dafür, dass die demokratischen Prinzipien der vereinstragenden Gesellschaft eingehalten werden. Die Aufgaben des 2. Vorsitzenden in einem Verein sind somit unverzichtbar für das Vereinsgeschehen.
Meist wird der 2. Vorstand von nur einer Person übernommen. Große Vereine, in denen eine Menge an Arbeitsfelder zu bedienen sind, tun allerdings vielleicht auch gut daran, zwei oder noch mehr Personen als zweiten Vorsitzenden einzusetzen.
Wichtig ist nur, dass der erste und zweite Vorstand Hand in Hand arbeiten und die gleichen Prinzipien verfolgen. Werte wie Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit sollten an oberster Stelle stehen. Ein konstruktiver und objektiver Informationsaustausch und ein vertrauensvolles Miteinander werden angestrebt.
Wie auch die anderen Vorstandsmitglieder wird auch der 2. Vorstand im Zuge einer Mitgliederversammlung gewähnt. Wenn er sein Amt antritt, übernimmt er eine ehrenamtliche Position innerhalb des Vereins.
Die Amtszeit des 2. Vorsitzenden beläuft sich häufig auf 2 bis 3 Jahre, wobei dies individuell gehandhabt werden kann. Ein Blick in die Vereinssatzung hilft dabei, da solche Informationen hier festgelegt sein sollten. Seine Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit Ablauf der festgelegten Amtszeit.
Zudem kann der 2. Vorstand seine Amtszeit vorzeitig beenden. Da es beim Rücktritt des 2. Vorsitzenden im Verein einiges zu beachten gilt, verwenden dafür viele ein Muster-Schreiben. Mit unserer Vereinssoftware Campai haben Vereinsvorstände stets den Überblick über alle Vorgänge und wichtigen Dokumente.
Die Hauptaufgabe des 2. Vorsitzenden im Verein ist klar – er muss den Vorsitzenden bei Verhinderung vertreten, damit die Vereinsgeschäfte weiterlaufen. Allerdings lässt sich diese Aufgabe noch einmal in verschiedene Aufgabenfelder unterteilen.
Der 2. Vorstandsvorsitzende muss den Vorstand nicht nur vertreten, sondern in diesem Zuge auch das Erfüllen und Gewährleisten des satzungsgemäßen Zwecks übernehmen. Somit repräsentiert er den Verein sowohl nach innen als auch nach außen und fungiert als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und dem Verein.
Zu den Sachaufgaben des 2. Vorsitzenden im Verein geht es um die Abwicklung laufender Geschäfte sowie um die Erledigung des Schriftverkehrs. Auch die Ehrenanträge werden vom zweiten Vorstand bearbeitet. Ebenfalls zu den Aufgaben gehört die Betreuung des Archivs.
Bei zahlreichen Entscheidungen ist nicht nur der 1. Vorstand gefragt, sondern auch der 2. Vorsitzende. Die relevanten Vereinsangelegenheiten liegen somit in deren Händen. Damit nimmt der 2. Vorsitzende eine beratende Tätigkeit für den 1. Vorstandsvorsitzenden ein.
Zu den Aufgaben des 2. Vorsitzenden im Verein gehört die Unterstützung der laufenden Optimierung des Organisationssystems. Zudem übernimmt er die Verantwortung dafür, dass sich der Verein im gesellschaftspolitischen Bereich positiv hervortut.
Außerdem unterstützt der 2. Vorsitzende im Verein bei der strategischen Planung der Zukunft des Vereins. Auch die Formulierung und Realisierung von Visionen fallen in seinen Aufgabenbereich. Das beinhaltet, dass er überwacht, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Zudem betreut er den Abteilungsleiter bei organisatorischen Fragen und plant Weiterbildungsmaßnahmen für Vereinsmitglieder.
Der 2. Vorstandsvorsitzende kümmert sich auch um personelle Angelegenheiten. Er sorgt dafür, dass alle Vereinsmitglieder auf einem hohen Aus- und Weiterbildungsstand sind, sodass sie ihre Tätigkeiten zufriedenstellend ausführen können. Dazu kann er Anweisungen für die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder geben – in mündlicher sowie schriftlicher Form.
Oftmals liegt auch die Aufgabe der Mitgliederbetreuung in den Händen des 2. Vorsitzenden des Vereins. Das bedeutet, dass unter anderem schlichtende Gespräche bei Konflikten geführt werden.
Der 2. Vorsitzende unterstützt den ersten Vorstand bei der Kontrolle der Pflichterfüllung. Generell gilt: Gibt es mehr als eine Person im Vorstand, ist eine verbesserte Kontrolle zu erwarten.
Zu den Rechten des 2. Vorsitzenden gehört es, Anschaffungen zu veranlassen oder zu unterschreiben, die eine Grenze von 2.500 Euro nicht überschreiten. Er darf auch amtliche, finanzielle und rechtliche Vereinsvorgänge unterschreiben bzw. gegenzeichnen.
Da der 2. Vorsitzende im Verein so wichtige Aufgaben übernimmt, wird ihm ein hohes Maß an Verantwortung zuteil. Wie steht es also bei diesem Vorstandsmitglied um die Haftung?
Seit dem Jahr 2009 gilt §31 a BGB. Daraus geht hervor, dass Vorstandsmitglieder in eingetragenen Vereinen in Schadensfällen hinsichtlich ihrer Innenhaftung privilegiert werden. Das bedeutet, dass die Haftung begrenzt ist.
Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Schaden vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit heraus verursacht wurde. Deshalb sollten sich auch 2. Vorstandsvorsitzende durch eine entsprechende Versicherung schützen.
Der 2. Vorsitzende nimmt im Verein eine wichtige Stellung ein. Er erfüllt zahlreiche wichtige Aufgaben und ist damit eine essenzielle Unterstützung für den 1. Vorstandsvorsitzenden. Da der 2. Vorstandsvorsitzende im Verein viel Verantwortung übernimmt, sollte er immer darum bemüht sein, gute Entscheidungen zu treffen, die dem Verein zum Vorteil dienen.