Ob Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder Vereinsjubiläum – viele Vereine bieten bei ihren Events Speisen und Getränke an. Doch braucht es dafür eine Ausschankgenehmigung? Lesen Sie hier mehr dazu.
Viele Vereine veranstalten regelmäßig Feste und andere Events, wo es auch Speisen und Getränke gibt. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Ausschankgenehmigung für Vereine? Was es darüber zu wissen gibt und wie Vereine stets auf der sicheren Seite sind, zeigt dieser Artikel.
Den meisten ist die Ausschankgenehmigung – - häufig auch Schanklizenz oder Schankgenehmigung genannt – ein Begriff. Doch was alles genau dahintersteckt, ist vielen nicht bewusst.
Die gesetzliche Grundlage bietet das Gaststättengesetz. In § 2 ist geregelt, wann eine Ausschankgenehmigung nötig ist. In der Regel ist das der Fall, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Es kommt aber auf verschiedene Rahmenbedingungen an.
Wer gegen das Gaststättengesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Vor allem bei gemeinnützigen Vereinen kann das schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Daher ist es für Vereine sehr relevant, sich mit der Schanklizenz zu befassen.
Eine Ausschankgenehmigung ist gemäß § 23 GastG (Gaststättengesetz) dann nötig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das gilt auch für Vereine und Gesellschaften – ganz gleich, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt oder nicht.
Wird kein Alkohol ausgeschenkt, ist keine Schankerlaubnis nötig. Das gilt auch dann, wenn der Alkoholausschank ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Dabei ist nur ein kleiner Aufschlag – beispielsweise für die Fahrtkosten erlaubt. Zudem darf der Ausschank nur in den eigenen Räumlichkeiten wie im Vereinsheim erfolgen.
Wenn jedoch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, muss sich der Verein um eine Ausschankgenehmigung kümmern.
Damit ein Verein eine Ausschankgenehmigung erhält und auf Veranstaltungen alkoholische Getränke an vereinsfremde Personen ausschenken darf, muss er sich an das Ordnungsamt wenden. Dieses ist über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden.
In vielen Fällen gibt es ein spezielles Formular, doch je nach Gemeinde bzw. Stadt kann der Antrag auch formlos erfolgen. In jedem Fall gilt es, alle relevanten Informationen anzugeben, die das Ordnungsamt benötigt, um über den Antrag auf eine Ausschankgenehmigung zu entscheiden.
Wichtig ist dabei auch die Einhaltung der geltenden Fristen. Wenn eine Veranstaltung ansteht, sollte spätestens 2–3 Wochen zuvor ein Antrag gestellt werden. Häufig dauert es nämlich rund 14 Tage oder sogar länger, ehe eine schriftliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt.
Den Antrag auf eine Ausschankgenehmigung stellt die Organisation selbst, da sie als juristische Person agiert. Dazu ist es erforderlich, dass der Verein ordnungsgemäß gesetzlich vertreten wird – so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher ist es die Aufgabe einer Person mit satzungsgemäßer Vertretungsbefugnis, also in aller Regel des Vorstands, sich um die Schanklizenz zu kümmern.
Um einen Antrag stellen zu können, braucht es eine Reihe an Informationen. Folgende Daten sollte der Antrag auf eine Ausschankgenehmigung für den Verein enthalten:
Neben den alkoholischen Getränken sollte auch mindestens eine alkoholfreie Alternative aufgeführt werden.
Anschließend kann das Ordnungsamt eine Prüfung vornehmen. Wenn die Entscheidung getroffen wurde, erfährt der Verein, ob eine Genehmigung rechtens ist. Die Ausschankgenehmigung kommt dem Verein in schriftlicher Form zu. Mit dabei ist in der Regel ein Merkblatt, das alle nötigen Vorschriften und Informationen rund um den Ausschank von alkoholischen Getränken beinhaltet. Auf diese Weise ist der Verein optimal für die kommende Veranstaltung vorbereitet.
Übrigens: Das Ordnungsamt informiert Vereine nach der Übermittlung der geforderten Informationen in der Regel auch darüber, ob überhaupt eine Erlaubnis erteilt werden muss oder ob der Ausschank ohne Weiteres erfolgen kann.
Eine Schanklizenz ist in der Regel nicht kostenlos. Eine pauschale Aussage über die Kosten lässt sich allerdings kaum treffen – schließlich variieren sie von Gemeinde zu Gemeinde. Im Durchschnitt sollten Vereine jedoch mit Kosten zwischen 20 und 200 Euro rechnen.
Eine Ausschankgenehmigung ist in der Regel nur für die Veranstaltung gültig, die bei der Beantragung angegeben wurde. Damit erlischt die Lizenz direkt danach wieder. Wer in der Vereinskneipe oder Vereinsgaststätte Alkohol ausschenken möchte, benötigt eine spezielle Gaststättenkonzession – - eine einfache Schanklizenz reicht nicht aus. Die Beantragung einer solchen Konzession ist wesentlich langwieriger und geht mit mehr Kosten einher. Es kommt daher immer darauf an, welche Ausschanklizenz beim Ordnungsamt beantragt wird.
Übrigens: Am besten wird eine Ausschankgenehmigung in einer Vereinssoftware wie Campai gespeichert. So hat man jederzeit Zugriff darauf.
Zum Vereinsleben gehört in vielen Fällen ein Vereinsheim oder eine Vereinsgaststätte. Damit Alkohol an vereinsfremde Personen ausgeschenkt werden darf, ist eine Schanklizenz notwendig – soviel steht fest. Doch auch dann, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder Zutritt zum Vereinsheim haben, kann eine Lizenz nötig sein.
Das hat damit zu tun, dass der Mitgliederstamm nicht dauerhaft auf bestimmte Personen festgelegt ist, sondern sich immer wieder verändern kann. Schließlich haben gemeinnützige Vereine nicht einmal das Recht, die Mitgliederzahl grundsätzlich zu begrenzen.
Aus diesem Grund muss für den Ausschank von alkoholischen Getränken in Vereinsgaststätten eine Konzession wie in der Gastronomie her – selbst wenn nur Mitglieder davon profitieren. Die Gaststättenerlaubnis ist ebenfalls beim Ordnungsamt zu beantragen.
Somit gilt: Beim Sommerfest im engen Kreis ist der Ausschank von Alkohol ohne Lizenz möglich, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Erfolgt jedoch ein Gaststättenbetrieb, besteht eine Genehmigungspflicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Vereine daher vorab immer mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen. Dieses klärt darüber auf, ob im konkreten Fall eine Konzession benötigt wird oder nicht. So ist der Verein bei jedem Anlass optimal geschützt.
Eine Ausschankgenehmigung ist für Vereine dann nötig, wenn Alkohol an vereinsfremde Personen mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeschenkt wird. Das trifft nicht auf private Veranstaltungen im engen Kreis zu. Werden jedoch Gäste in Vereinsgaststätten bewirtet oder hat der Verein einen Getränkestand auf dem Dorffest, muss eine Genehmigung her. Ohne Schanklizenz kann es schnell teuer werden – daher sollten sich Vereine rechtzeitig um den Antrag kümmern.