Eingetragener Verein e.V.: Alles zu Gründung, Steuern und rechtlichen Besonderheiten. Erfahren Sie, wie Sie Ihren e.V. erfolgreich aufstellen.
Vereinen ist es möglich, sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Man spricht daher auch von einem eingetragenen Verein. Das bringt einige Vorteile mit sich, doch es gibt auch gewisse Besonderheiten zu berücksichtigen. Wie man einen eingetragenen Verein gründen kann und was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel.
Nach der Gründung eines Vereins ist es möglich, diesen ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Ein eingetragener Verein – kurz: e.V. – gilt als Versammlung natürlicher und juristischer Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen. Somit ist ein eingetragener Verein mit einer körperschaftlichen Organisation gleichzusetzen, bei der die Einzelpersonen als Einheit unter einem Namen auftreten.
Der eingetragene Verein gehört in Deutschland zu den häufigsten und damit zu den beliebtesten Gesellschaftsformen. Besonders sein ideeller Zweck mach den e.V. zu etwas Besonderem. Damit dieser gefördert werden kann, dürfen auch wirtschaftliche Interessen als Nebenzweck verfolgt werden.
Damit man einen Verein eintragen lassen kann, sind einige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Zunächst einmal braucht es mindestens sieben Gründungsmitglieder. Diese müssen für die Eintragung beim Registergericht eingetragen werden. Sie sind es, die den eingetragenen Verein nach außen vertreten.
Nach der Eintragung ist es allerdings möglich, die Anzahl der Mitglieder flexibel anzupassen. Wichtig ist nur, dass die operative und rechtliche Handlungsfähigkeit des e.V. gewährleistet bleibt. Die Anzahl der Mitglieder darf bis auf drei Personen schrumpfen. Weniger ist nicht möglich.
Damit ein Verein ins Vereinsregister eingetragen werden kann, muss eine Vereinssatzung vorhanden sein. Sie ist die Verfassung des Vereins und legt die Organisationsstruktur sowie wesentliche Bestimmungen des Vereins fest. Für die Registereintragung ist die Einhaltung rechtlicher Vorgaben in der Satzung unerlässlich. Wenn es gesetzliche Änderungen gibt, müssen diese in der Satzung berücksichtigt werden.
Als Nächstes ist das Verfolgen eines ideellen Zwecks für die Eintragung eines Vereins essenziell. Es dürfen nicht primär wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Zu ideellen Zwecken gehören
Wenn der ideelle Zweck verloren geht, bedeutet das auch den Verlust der Eintragung. Der Verein darf den Zusatz e.V. nicht mehr nutzen.
Der Vereinsvorstand hat die Verantwortung dafür, dass die Satzung gleichermaßen wie das Gründungsprotokoll von einem Notar geprüft wird. Erst wenn klar ist, dass es konform ist und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, wird es an das Registergericht übermittelt.
Übrigens: Einen eingetragenen Verein zu gründen, kosten in der Regel gerade einmal um die 100 Euro. Damit ist die Gründung dieser Vereinsform sehr günstig.
Ein eingetragener Verein gilt als juristische Person und hat damit ganz besondere Rechten und Pflichten. Geregelt wird das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bevor man einen Verein ins Vereinsregister eintragen lässt, ist es somit wichtig, sich mit diesen Besonderheiten auszukennen.
Zunächst einmal ist eine vorschriftsmäßige Vereinsführung Pflicht. Damit ein eingetragener Verein weiterhin als solches agieren kann, muss er seine Rechte und Pflichten einhalten.
Grundsätzlich gelten Vereine als steuerpflichtig. Man unterscheidet zwischen vier Steuerbereichen: der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem ideellen Bereich. Wenn in einem eingetragenen Verein die Steuererklärung gemacht wird, fällt der Großteil seiner Einnahmen und Ausgaben in den ideellen Bereich. Damit profitieren eingetragene Vereine von teilweise ermäßigten Steuersätzen sowie Steuerbefreiungen.
In der Regel ist in einem eingetragenen Verein alle drei Jahre eine Steuererklärung fällig. Wenn ein Verein wirtschaftlich tätig ist und jährlich mehr als 45.000 Euro erwirtschaftet, gilt er als körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Ein eingetragener Verein hat jedoch immer die Freigrenze einzuhalten. Erwirtschaftet er mehr als 45.000 Euro im Jahr, kann er seinen e.V.-Status verlieren.
Ein eingetragener Verein kann seine Stellung als juristische Person verlieren. Das bedeutet, dass die Eintragung aus dem Vereinsregister gelöscht wird. Das wiederum zieht eine Menge Folgen nach sich. Der Verein gilt als nicht eingetragener Verein, in dem beispielsweise Mitglieder und Vorstand mit ihrem Privatvermögen haftet.
Doch welche Gründe gibt es für eine Aberkennung des e.V.?
Wenn der Vereinsvorstand wegfällt und seine Stelle nicht wieder besetzt wird, kann der Verein seinen Status als e.V. verlieren. Sei es ein Rücktritt, das Alter oder ein Todesfall – es kann viele Gründe geben, aus denen der Vorstand wegfällt. Für mehr Sicherheit in solchen Fällen sollten Vereine daher den Vorstand aus mindestens zwei Personen bilden.
Wenn ein Verein Mitglieder verliert, ist das zunächst kein großer Grund zur Sorge. Wenn sich in einem eingetragenen Verein jedoch plötzlich weniger als drei Personen befinden, kann er nicht mehr als e.V. agieren. In diesem Fall hat der Vorstand die Pflicht dazu, einen Antrag zwecks Entzugs der Rechtsfähigkeit an das Amtsgericht zu stellen. Wenn er das nicht tut, wird dem Verein der Status nach drei Monaten entzogen
Ein eingetragener Verein muss ideelle Zwecke verfolgen. Wenn es nun zu Änderungen in der Satzung oder Struktur des Vereins kommt, die eine überwiegend wirtschaftliche Tätigkeit zur Folge haben, kann der Status e.V. entzogen werden.
In einigen Fällen ist es sogar nötig, dass der Verein Steuernachzahlungen leisten muss. Hinzu kommen nicht selten Schadensersatzforderungen. Viele Konsequenzen blühen, wenn eingetragene Vereine ihrem ideellen Zweck nicht nachgehen.
Wenn einem Verein sein Status e.V. entzogen wird, bringt das einige Folgen mit sich. Viele der Privilegien gehen einfach verloren. Hier geht es in erster Linie um die Rechtsfähigkeit.
Wenn ein Verein nicht mehr rechtsfähig ist, verliert er seine Stellung als juristische Person. Somit ist es nicht mehr möglich, im eigenen Plan zu klagen oder eine Grundbucheintragung vornehmen zu lassen.
Hinzu kommt, dass Vereinsmitglieder sowie der Vorstand mit ihren Privatvermögen haften, wenn es im Zuge der Tätigkeiten des Vereins zu einem Schaden kommt.
Zu guter Letzt geht auch die Gemeinnützigkeit bzw. die Möglichkeit, einen Antrag darauf zu stellen, verloren. Gemeinnützige Vereine profitieren von einer Reihe an Vorteilen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Es bringt einige Vorteile mit sich, aber auch den ein oder anderen Nachteil mit sich, einen Verein ins Vereinsregister einzutragen. Die Kenntnis über diese Besonderheiten ist es, die dabei abzuwägen hilft, ob sich ein e.V. lohnt oder nicht.
Eingetragener oder nicht eingetragener Verein – oftmals stehen Gründer eines Vereins vor dieser wichtigen Frage. Welche Rechtsform sich am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Der nicht eingetragene Verein bietet den Vorteil, dass seine Verwaltung mit weniger Aufwand einhergeht. Dafür haftet bei einem eingetragenen Verein niemand mit seinem Privatvermögen. Am besten ist die Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Parteien zu empfehlen. Für die meisten anderen lohnt sich eine Eintragung ins Vereinsregister, da dies einen höheren Schutz bietet.
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Es bringt viele Besonderheiten mit, wenn man einen Verein ins Vereinsregister eintragen lässt. Wichtig zu verstehen ist, dass ein eingetragener Verein (e.V.) als juristische Person gilt und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile bietet. Es ist daher eine individuelle Entscheidung, ob man einen Verein eintragen lässt oder nicht.