Erfahren Sie in diesem Beitrag alle nötigen Informationen, wo die Einnahmen-Grenze von gemeinnützigen Vereinen liegt und was es dabei zu beachten gibt.
Gemeinnützige Vereine gehen mit einigen Besonderheiten einher – sie dienen einem gemeinnützigen Zweck und dürfen demnach nicht auf Profit aus sein. Dennoch müssen selbstverständlich Einnahmen erzielt werden, um den satzungsgemäßen Zweck zu erfüllen. Wo liegt die Einnahmen-Grenze von gemeinnützigen Vereinen und was gibt es dabei zu beachten?
Vereine erzielen Einnahmen aus mehreren Quellen. Durch Spenden, öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus dem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Sponsoring können sich Vereine finanzieren.
Bei einem gemeinnützigen Verein ist die Kerntätigkeit in der Satzung festgelegt. Man bezeichnet sie auch als ideellen Bereich. Die Einnahmen, die in diesem Bereich erzielt werden, gelten als steuerfrei. Dazu zählen beispielsweise Mieten und Zinsen.
Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt es sich um Einnahmen, die dadurch erzielt werden, dass sich der Verein am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr beteiligt. Darunter fällt unter anderem der Betrieb einer Vereinsgaststätte.
Dann gibt es noch den Zweckbetrieb. Dabei handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der dem Vereinszweck dient. Darunter fallen zum Beispiel Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen.
Welche Einnahmen welchem Bereich zuzuordnen sind, spielt für die Besteuerung des Vereins eine wichtige Rolle.
Zunächst stellt sich vielen die Frage: Sind gemeinnützige Vereine überhaupt steuerpflichtig? Die Antwort ist ein klares Ja. Grundsätzlich sind alle Vereine steuerpflichtig. Wer jedoch die Gemeinnützigkeit bescheinigt bekommen hat, profitiert teilweise von ermäßigten Steuersätzen und Steuerbefreiungen. Dafür müssen sich gemeinnützige Vereine allerdings an gewisse Einnahmen-Grenzen halten.
Wenn die wirtschaftlichen Einnahmen und Umsätze eines gemeinnützigen Vereins in einem bestimmten Rahmen bleiben, fallen keine Steuern an. Die Grenzen für die Einnahmen legt das Finanzamt fest. Zudem gibt es Steuervergünstigungen nur für Einnahmen, die durch die gemeinnützige Arbeit laut der Vereinssatzung erzielt werden.
Auch in einem gemeinnützigen Verein fällt eine Menge Arbeit an, die mit der Besteuerung zusammenhängt. Aus diesem Grund lohnt sich eine Vereinssoftware wie Campai, die dem Kassenwart und anderen Beteiligten die Aufgaben erleichtert.
In einem gemeinnützigen Verein fallen folgende vier Steuerarten an:
In einigen Fällen ist die Besteuerung jedoch vergünstigt oder fällt vollständig weg. Da kommen die vom Finanzamt vorgegebenen Grenzen der Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins ins Spiel.
Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Festgelegt ist dies in §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wer jedoch Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt, muss sehr wohl mit einer Besteuerung rechnen. Die jährliche Grenze der Einnahmen in diesem Bereich liegt bei 45.000 Euro.
Gemeinnützige Vereine sind gemäß §3 Nr. 6 S. 1 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wenn allerdings bestimmte Einnahmen mit der Körperschaftsteuer besteuert werden, fallen dort auch Abgaben für die Gewerbesteuer an.
Nur weil ein Verein die Gemeinnützigkeit zugeschrieben bekommen hat, bedeutet das nicht, dass er keine Unternehmenseigenschaften besitzt. Somit kommt es durchaus vor, dass auch bei einem gemeinnützigen Verein Umsatzsteuer anfällt. Wenn eine Leistung erbracht und vergütet wird, steht die Umsatzsteuer im Raum. Jedoch gilt sie für gemeinnützige Vereine nur, wenn sie nicht im ideellen Bereich tätig sind.
Eine Steuerbefreiung ist dank der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ möglich. Hier ist festgehalten, dass nur dann Umsatzsteuer anfällt, wenn im Vorjahr der Bruttojahresumsatz über 22.000 Euro lag und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich die Einnahmen-Grenze von 50.000 Euro übersteigt. Gemeinnützige Vereine, die nicht so viel erwirtschaften, müssen demnach nicht zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig sein.
Nur dann, wenn ein Verein Arbeitnehmer beschäftigt, fällt Lohnsteuer an. Eine Grenze der Einnahmen gibt es für gemeinnützige Vereine in diesem Bereich also nicht. Was allerdings zu berücksichtigen ist, ist die Ehrenamtspauschale. Ehrenamtliche dürfen bis zu 840 Euro als sogenannte Aufwandsentschädigung jährlich annehmen, ohne dass dafür Sozialabgaben oder Steuern anfallen.
Gemeinnützige Vereine sind genauso wie andere Vereinsformen steuerpflichtig. Um jedoch von gewissen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, lohnt es sich auf die Einnahmen-Grenze zu achten. Wer eine gewisse Summe nicht übersteigt, spart sich demnach Steuern und eine Menge bürokratischen Aufwand.