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Kündigung Verein: Fristen, Tipps & Vorlage

Kündigung im Verein: Alle Infos zu Fristen, Tipps und einer Vorlage. Erfahren Sie, wie Sie korrekt aus einem Verein austreten und worauf Sie achten müssen.

Kündigung Verein: Fristen, Tipps & Vorlage

Selbst nach einer langjährigen Mitgliedschaft in einem Verein kann es vorkommen, dass Mitglieder austreten möchten. Dem Verein kommt eine Kündigung seines Mitglieds zu. Doch welche Fristen gelten dabei und was gibt es bei solchen Kündigungen zu berücksichtigen? Diese Fragen beantwortet folgender Artikel.

Vielfältige Gründe für einen Austritt aus dem Verein

Wenn Mitglieder einen Verein verlassen möchten, kann das viele Gründe haben. Vielleicht zieht ein Mitglied in eine andere Stadt. Oder aber es hat sich eine Sportverletzung zugezogen und muss aus dem Sportverein austreten, da die Vereinssportart nicht mehr ausgeführt werden kann. Womöglich passen aber auch die Interessen schlicht und einfach nicht mehr zusammen. In manchen Fällen kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern – auch dieser Grund ist für einen Austritt nicht selten.

Ganz gleich, woran es liegt – wenn sich ein Mitglied dazu entschieden hat, den Verein zu verlassen, müssen zunächst ein paar Fakten abgeklärt werden. Die Kündigung und der Austritt aus dem Verein sollten wie jede andere Kündigung behandelt werden. Für einen reibungslosen Ablauf und ein hohes Maß an Sachlichkeit gibt es klare Regeln.

Gesetzliche Grundlagen zur Kündigung beim Verein

Wer dem Verein seine Kündigung zukommen lassen möchte, sollte zunächst einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Hier ist klar geregelt, was es zu der Kündigung von Vereinsmitgliedern zu wissen gibt.

Laut §39 Abs. 1 BGB darf jedes Vereinsmitglied jederzeit aus dem Verein austreten. Der Verein selbst sollte entsprechende Kündigungsbestimmungen in seine Satzung aufgenommen haben.

Wichtig: Jedes Mitglied darf ohne Angabe von Gründen austreten. Man muss sich daher nicht rechtfertigen, wenn man einen Verein verlassen will.  

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Welche Kündigungsfristen gelten bei Vereinen?

Die Kündigungsfrist ist das erste wichtige Thema, das Mitglieder interessiert, die aus einem Verein austreten möchten. Grundsätzlich darf jeder Verein die Kündigungsfrist selbst festlegen. Allerdings regelt der Gesetzgeber, dass sie zwei Jahre nicht überschreiten darf. Während der Kündigungsfrist ändern sich weder die Rechte und Pflichten des Mitglieds noch der Mitgliedsstatus.

Vereine müssen in ihrer Satzung klar festsetzen, welche Kündigungsfrist gilt. Übrigens gilt es auch festzulegen, welche Form die Kündigung an den Verein haben muss. In der Satzung sollten alle Ein- und Austrittsregelungen zu finden sein. Das ist auch gesetzlich geregelt – vgl. §58 BGB.

Verzichtet ein Verein nun auf die Festlegung dieser Regeln in der Vereinssatzung, sind Konflikte vorprogrammiert. Wann gilt welche Kündigung als rechtskräftig und wie muss sie aussehen, um Gültigkeit zu haben? Alle Parteien sollten stets den vollen Überblick behalten können.

Die Vorteile einer schriftlichen Kündigung an den Verein

Vereine tun gut daran, festzulegen, dass eine Kündigung schriftlich eingehen muss. Damit beugt man Missverständnissen vor und spart sich eine Menge Ärger, der im Falle von mündlichen Kündigungen auftreten kann.  

In der Satzung kann man das wie folgt formulieren:

  • „Die Kündigung bedarf der Schriftform.“
  • „Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.“

Wichtig zu wissen ist, dass eine schriftliche Kündigung nur mit Unterschrift gültig ist. Jedoch gilt auch die Kündigung per E-Mail gemäß §127 Abs. 2 BGB im Vereinsrecht als schriftliche Kündigung. Wenn der Verein Kündigungen per E-Mail ausschließen möchte – beispielsweise da eine E-Mail auch sehr knapp vor der Kündigungsfrist geschickt werden kann – kann man das wie folgt formulieren:

  • „Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Textform ist ausdrücklich ausgeschlossen.“

Damit gilt das Datum, an dem die Kündigung dem Verein zugestellt wird und nicht der Zeitpunkt, an dem die E-Mail im Postfach landet.

Wer einem Verein eine Kündigung schicken möchte, greift häufig auf eine Vorlage zurück. In dieser sind die Formulierungen bereits vorgegeben und man spart Zeit. Außerdem sind alle nötigen Inhalte bereits enthalten, um keine erforderlichen Bestandteile zu vergessen. Häufig gibt es einen solchen Vordruck für die Kündigung für den Verein kostenlos im Internet.

Ausnahmefall: Kündigung aus wichtigem Grund

Zwar gibt es Kündigungsregeln, an die sich jedes Vereinsmitglied halten muss. Doch in einem Ausnahmefall lassen sich diese auch umgehen. Es ist die Rede von der Kündigung aus wichtigem Grund. Jedes Mitglied hat das Recht dazu, wenn ein gemäß §314 BGB definierter Grund vorliegt.

Von einem solchen Grund spricht man dann, wenn dem kündigenden Mitglied unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Mitgliedschaft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Dazu gehört, dass der Kündigungsgrund für das Mitglied nicht vorhersehbar war und dass eine Kündigung im Rahmen der satzungsgemäßen Frist trotz der Treuepflicht der Mitglieder nicht infrage kommt. Außerdem müssen die Interessen des Vereins und des Mitglieds abgewogen werden. Nur dann, wenn die Interessen des kündigenden Mitglieds überwiegen, ist ein fristloser Austritt möglich.

Mitglieder können anschließend sofort aus dem Verein austreten – selbst dann, wenn die Frist noch wesentlich länger dauern würde. Das Recht auf fristlose Kündigung darf der Verein in der Satzung nicht ausschließen.

Kündigung im Todesfall

Wenn ein Mitglied verstirbt, ist selbstverständlich keine Kündigung nötig. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist ein höchstpersönliches Recht. Durch den Tod kann das Mitglied dieses Recht jedoch nicht mehr wahrnehmen und die Mitgliedschaft endet automatisch. Das ist für Hinterbliebene wichtig zu wissen, da auch die Pflicht zur Beitragszahlung zum Todeszeitpunkt erlischt.

Alternativen zur Kündigung im Verein

Muss es immer eine Kündigung sein? In vielen Fällen sind Mitglieder nicht gerade erfreut darüber, den Verein zu verlassen, sehen jedoch keine andere Option. Tatsächlich gibt es jedoch eine geeignete Alternative. Man kann die Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit ruhen lassen oder die individuellen Rechte und Pflichten anpassen. Damit das jedoch möglich ist, muss die entsprechende Option in der Satzung verankert sein.

  • Die Vereinsmitgliedschaft ruhen lassen: Wenn die Kündigung aus äußeren Gründen erfolgen soll – beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthalts, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft – kann es praktisch sein, die Mitgliedschaft nur ruhen zu lassen. In dieser Zeit gelten die Rechte und Pflichten nicht, der Vertrag besteht jedoch weiter.
  • Passive anstatt aktiver Mitgliedschaft: Manche Vereine unterscheiden zwischen passiven, aktiven und fördernden Mitgliedern. Die Unterschiede liegen in dem Maß der zu leistenden Vereinsarbeit, der Nutzung der Angebote des Vereins und der finanziellen Unterstützung. Aus Zeit- oder Geldgründen kann es schon einmal sein, dass ein aktives Mitglied über die Kündigung nachdenkt. Dann kann es sich lohnen, den passiven Status einzunehmen, um weiterhin mit dem Verein verbunden zu bleiben.

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Kündigung an Verein schicken – so wird’s gemacht

Führt kein Weg um die Kündigung herum? Dann sollten Vereinsmitglieder ein paar Dinge berücksichtigen. Folgende Checkliste hilft dabei, nichts zu übersehen:

  • Anforderungen und Vorgaben für die Kündigung aus der Vereinssatzung entnehmen
  • Adressierung an die in der Satzung angegebenen Vereinsanschrift
  • Angabe der eigenen vollständigen Anschrift, des aktuellen Datums und der Mitgliedsnummer
  • Unterschrift des Dokuments
  • Kündigung am besten schriftlich per Einschreiben einreichen
  • Fristgerechtes Einreichen der Kündigung (kein Grund notwendig) bzw. Angabe eines wichtigen Grunds bei einer außerordentlichen Kündigung.
  • Kopie für die eigenen Unterlagen behalten
eine infografik mit 8 schritten um eine kündigung an einen verein zu schicken

Wenn der Verein die Kündigung ausspricht: Was ist ein Vereinsausschluss?

Nicht immer entscheiden sich Mitglieder dafür, dass sie aus einem Verein austreten möchten. In manchen Fällen geht das auch vom Verein selbst aus. Dann kommt der Vereinsausschluss ins Spiel. Doch wann sind die Voraussetzungen dafür gegeben und welche Besonderheiten müssen Vereine berücksichtigen?

Fakt ist: Ständiges Kritisieren, Nörgeln oder sogar Beschimpfen seitens des Mitglieds reichen nicht aus, um es aus dem Verein zu entfernen. Ein Zerwürfnis aufgrund von Meinungsverschiedenheiten ist kein gültiger Grund.

Vielmehr müssen schwerwiegende Vergehen oder Straftaten im Raum stehen, zum Beispiel:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Körperverletzung
  • Vandalismus
  • Missachtung gesetzlicher Vorschriften
  • Dauernde Störung des Vereinsbetriebs
  • Wiederholten vereinsschädigendes Verhalten
  • Nichterfüllung von Mitgliedspflichten, z.B. Beitragszahlung

Hat sich ein Vereinsmitglied etwas Entsprechendes zu Schulden kommen lassen, ist der Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Vorstand gegeben. Jedoch gibt es da noch eine weitere Voraussetzung: Die Möglichkeit des Vereinsausschlusses muss in der Satzung entsprechend formuliert worden sein. Wenn hier nur spezielle Ausschlussgründe aufgeführt sind, dürfen auch nur diese zu einem Ausschluss führen.  

Der Ausnahmefall besteht bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ist dem Verein nicht mehr zuzumuten, dass das Unruhe stiftende Mitglied weiterhin Teil davon ist, kann die Mitgliedschaft auch auf diese Weise beendet werden.

Vereine sollten sich jedoch stets darüber im Klaren sein, dass der Vereinsausschluss die härteste Strafe überhaupt ist, die ein Verein verhängen kann. Damit sollte er als das letzte Mittel ergriffen werden. Vielmehr ist es ratsam, vorab das Gespräch mit dem Mitglied zu suchen und unter Umständen Vereinsstrafen zu verhängen. Mögliche Sanktionen sind Verwarnungen, Geldbußen, Entzug von Rechten und Ämtern oder eine Wettkampfsperre.

Auf diese Weise lässt sich das Verhalten des Mitglieds in Zukunft womöglich noch ändern. Außerdem verhindert man, dass durch die Kündigung des Mitglieds eine Welle weiterer Kündigungen ausgelöst wird. Immerhin ist es gut möglich, dass ein Vereinsmitglied andere anstiftet und diese sich aus Loyalität ebenfalls von dem Verein verabschieden.

Wenn der Vorstand den Entschluss gefasst hat, ein Mitglied hinauszuwerfen, ist eine Anhörung eine gute Option, die betroffene Person noch einmal zu Wort kommen zu lassen. Womöglich liegt ein Missverständnis vor, das aus der Welt geschafft werden kann. So kann vielleicht noch ein gutes Ende erreicht werden.

Fazit

Die Kündigung im Verein ist wie jede andere Kündigung an verschiedene Bedingungen gekoppelt. Vereine sollten alle Austrittsbedingungen klar in der Satzung regeln, sodass kein Raum für Missverständnisse bestehen bleibt. So können Mitglieder eine Kündigung einreichen, die den Formvorgaben entspricht und die gültigen Fristen einhält. Viele verwenden für den Austritt aus dem Sportverein bzw. die Kündigung im Verein allgemein eine Vorlage, um keine wichtigen Inhalte zu übersehen.