Trauriger Anlass im Verein: richtige Worte finden sowie Tipps und Beispiele, um angemessen zu trauern und zu würdigen.
Ein trauriger Anlass im Verein: Ein Vereinsmitglied ist verstorben und hinterlässt eine Lücke – emotional, aber auch den Verein betreffend. Neben der Trauer kommen allerdings auch verschiedene Fragen auf. Dieser Artikel befasst sich eingehend mit dem Nachruf eines Vereinsmitglieds.
Wenn ein Vereinsmitglied stirbt, endet seine Mitgliedschaft automatisch. Das bedeutet, dass sich nicht etwa die Angehörigen um eine Kündigung kümmern müssen. Das hat damit zu tun, dass die Mitgliedschaft in einem Verein ein höchstpersönliches Recht ist. Sie kann folglich nicht übertragen, vererbt oder auf andere Weise weitergegeben werden. Wenn die Mitgliedschaft endet, erlöschen auch die Rechte und Pflichten.
Nur bei Kleingartenvereinen gibt es eine Besonderheit. Hier werden in der Regel Pachtverträge zwischen Verein und Mitglied über eine bestimmte Parzelle geschlossen. Beim Tod eines Mitglieds greift § 12 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG). Das Pachtverhältnis endet mit dem Ende des Monats, welcher dem Tod des Pächters folgt.
Wenn ein Vereinsmitglied also am 12. März verstirbt, endet das Pachtverhältnis erst zum 30. April um 24 Uhr. Die Vereinsmitgliedschaft hingegen endet sofort. Daher sollten sich die Erben in diesem Sonderfall zeitnah mit dem Vorstand in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit zu klären.
Zu den Pflichten eines Vereinsmitglieds gehört die Zahlung des Beitrags. Da die Mitgliedschaft automatisch mit dem Tod endet, endet auch die Beitragspflicht. Jedoch lohnt es sich, hier noch einmal einen genaueren Blick in die Vereinssatzung zu werfen.
In manchen Vereinen regelt die Satzung, dass beim Tod eines Mitglieds keine Beiträge zurückerstattet werden. Dann ist der Fall klar.
Es kommt jedoch auch vor, dass die Erben bitten, den anteiligen Beitrag zurückzuzahlen. Wenn es keine entsprechende Regelung in der Satzung gibt, stehen Vereine häufig vor einem großen Fragezeichen. In so einem Fall sollte man auf die bisherige Vereinspraxis zurückblicken.
Hat man die Beiträge in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen zurückerstattet? Dann sollte man sie den Angehörigen jetzt auch nicht verwehren. Grundsätzlich ist es jedoch immer ratsam, die Erstattung vorzunehmen, wenn darum gebeten wird. Man weiß nie, in welcher Situation die Angehörigen stecken und ob sie das Geld womöglich dringend benötigen.
In den meisten Vereinssatzungen ist klar geregelt, dass Mitglieder keine Zuwendungen vom Verein erhalten dürfen. Daher fragen sich manche Vereine nach dem Ableben eines Mitglieds, ob die Gemeinnützigkeit in Gefahr ist, wenn sie als Nachruf einen Kranz organisieren.
Fakt ist: Die Gemeinnützigkeit wird durch den Kauf eines Kranzes nicht gefährdet.
Der Grund dafür ist ganz simpel. Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft. Also handelt es sich bei dem Verstorbenen nicht mehr um ein Vereinsmitglied. Bei einer Kranzspende als Nachruf handelt es sich daher auch nicht um eine Zuwendung an ein Mitglied – selbst dann, wenn das irgendjemand böswillig auslegen möchte!
Demnach gilt auch die Grenze von 40 Euro für Geschenke an Mitglieder für besondere Anlässe nicht. Vereine haben daher die Möglichkeit, mehr Geld für einen Trauerkranz auszugeben. Wichtig ist nur, dass sich die Kosten in einem finanziell angemessenen Rahmen bewegen, sodass das Finanzamt keine Schwierigkeiten macht.
Wenn ein Mensch stirbt, löst das heftige emotionale Reaktionen aus. Nicht nur die Angehörigen sind in tiefer Trauer – auch die Freunde und Weggefährten, zu denen häufig andere Vereinsmitglieder gehören, sind betroffen.
Da allerdings viele Angelegenheiten geregelt werden müssen, müssen gerade die Vorstandsmitglieder einen kühlen Kopf bewahren. Viele Aufgaben gilt es zeitnah zu erledigen, da ein gewisser Zeitdruck besteht. Und viele davon involvieren die Angehörigen.
Am wichtigsten ist es, den letzten Willen des Verstorbenen zu berücksichtigen und auf die Wünsche der Angehörigen zu achten. Es ist manchmal gar nicht so einfach, dies mit den Interessen des Vereins in Einklang zu bringen.
Der erste Schritt nach der Nachricht vom Tod eines Vereinsmitglieds ist die Beileidsbekundung. Der Vorstand des Vereins sollte sich daher mit der Familie in Verbindung setzen und seine Anteilnahme zum Ausdruck bringen.
Am besten erfolgt dies in einem persönlichen Gespräch. Ein Telefonanruf zur Abstimmung des Kondolenzbesuchs ist erlaubt. Hier sollte am besten mit viel Einfühlungsvermögen erfragt werden, ob und wann ein Besuch gewünscht ist.
Ein absolutes No-Go sind moderne Medien für die Beileidsbekundung. Bei einem so sensiblen Anlass, wie es der Tod eines Menschen ist, sollte man auf E-Mails, SMS, Faxnachrichten oder Nachrichten über Social Media bewusst verzichten.
Wenn von der Familie gewünscht, sollte der Vorstand die aufrichtige Anteilnahme aller Vereinsmitglieder überbringen und Trost spenden. Es ist zudem angebracht, den Hinterbliebenen zu versichern, wie wertvoll der Verstorbene für den Verein war und was für einen Verlust sein Ableben darstellt. Bei einem solchen Anlass sind ehrliche Gefühle am besten. Worauf man verzichten sollte, sind Übertreibungen oder eine gekünstelte Trauer.
Grundsätzlich ist es erlaubt, zum Kondolenzbesuch mit leeren Händen zu kommen. Früher oder später sollte jedoch eine Trauerkarte bzw. ein Kondolenzschreiben verfasst werden. Jeder versteht es, dass es nicht sofort möglich ist, eine Beileidskarte zu schreiben.
Persönliche Worte eignen sich am besten. Damit kann der Verein seine Wertschätzung gegenüber dem verstorbenen Mitglied sowie das Mitgefühl gegenüber den Angehörigen am besten zum Ausdruck bringen. Vorlagen eignen sich für diesen Anlass weniger – die Worte sollten von Herzen kommen.
Wichtig: Wenn der Kondolenzbrief bereits zum Kondolenzbesuch fertig ist, kann er direkt übergeben werden. Dennoch sollte man ein paar Worte vorbereiten, da nicht davon auszugehen ist, dass der Brief oder die Karte direkt gelesen wird.
Wenn ein Vereinsmitglied stirbt, wird die Nachricht vom Tod der betroffenen Person schnell die Runde machen. Was vielen Vereinskameraden jedoch unklar ist, sind die Fakten rund um die Bestattung.
Hier sollte sich der Vorstand um die Beschaffung der Informationen kümmern – natürlich mit Mitgefühl und Anstand:
Nur wenn all diese Eckdaten geklärt sind, können sich alle Vereinsmitglieder als Trauergäste entsprechend bei der Bestattung verhalten. Selbst wenn der Anlass ein sehr trauriger ist, sollte man die Erinnerung an das gemeinsame Vereinsleben erhalten und den Verstorbenen auf diese Weise ehren.
Wenn ein Vereinsmitglied verstirbt, ist das für den gesamten Verein sehr traurig. Dennoch müssen auch organisatorische Dinge geklärt werden. Wie man sich am besten verhält, haben wir in diesem Artikel geschildert. Am wichtigsten ist es, mit Pietät und Respekt zu agieren. Auch eine Trauerkarte für die Angehörigen ist ratsam, um sein Beileid zum Ausdruck zu bringen.