Ein gemeinnütziger Verein fördert das Gemeinwohl und profitiert von steuerlichen Vorteilen. Erfahre hier, wie man ihn gründet und was die Voraussetzungen sind.
Viele Vereine sind davon überzeugt, gemeinnützig zu sein. Allerdings reicht es nicht aus, gemeinnützige Dinge zu tun. Die Gemeinnützigkeit imGemeinnützigkeitim Verein muss offiziell anerkannt werden. Was das bedeutet, mit welchen Vorteilen das einhergeht und wie man einen gemeinnützigen Verein gründet, zeigt,zeigt dieser Artikel.
Das Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist es, das Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Im Gegenzug kommen ihm steuerliche Vorteile zu. Bestimmte Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins sind somit körperschafts- und gewerbesteuerfrei. Einigen Leistungen haben einen ermäßigten Umsatzsteuersatz und es ist erlaubt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Ein weiterer großer Vorteil von gemeinnützigen Vereinen ist das positive Image. Außerdem können gemeinnützige Vereine staatliche Zuschüsse erhalten. Spenden und Zuschüsse erfolgen in der Regel an Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und sich für das Wohl der Gemeinschaft starkmachen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann das einen großen Unterschied machen.
Viele Vereine denken womöglich, dass sie gemeinnützig sind – immerhin tun sie etwas für die Gemeinschaft. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Nicht jeder Verein gilt als gemeinnützig. Dafür gibt es festgelegte Regelungen.
In den §§51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) ist festgelegt, dass sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine den Status der Gemeinnützigkeit erlangen können. Wichtig ist nur, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemein ist es notwendig, dass der Vereinszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist. Das muss auch eindeutig aus der Satzung hervorgehen. Was bedeutet das konkret?
Ganz gleich, welchen dieser Zwecke ein Verein verfolgt, damit der als gemeinnützig gilt, muss sein Handeln dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Das bedeutet unter anderem, dass der Verein nur seine steuerbegünstigten Zwecke, die in der Satzung aufgeführt sind, verfolgen darf.
Seine Mittel setzt der gemeinnützige Verein primär unter dem Grundsatz der Selbstlosigkeit und zur Zweckverwirklichung an. Das schließt aus, dass sich der Verein ein Vermögen anhäuft oder Gewinne erzielt.
Es gibt viele Bereiche, die ein gemeinnütziger Verein fördern kann. Dazu zählen unter anderem:
Welche möglichen Gebiete ein Verein fördern kann, um als gemeinnützig zu gelten, ist in §52 Abs. 2 AO geregelt.
Die Gemeinnützigkeit ist nicht nur Vereinen vorbehalten. In Deutschland gibt es noch weitere Rechtsformen, die gemeinnützig sein können:
Finanzielle Aspekte spielen bei gemeinnützigen Vereinen eine große Rolle. Deshalb sind sie auch an den Grundsatz der Vermögensbindung gebunden. Was bedeutet das?
Der Verein darf weder Vermögen anhäufen noch Gewinne für eigene Mitglieder erzielen. Vielmehr ist sparsames Wirtschaften angesagt. Die eingenommenen Gelder und andere Mittel müssen für den satzungsgemäßen Zweck aufgewendet werden – und das zeitnah.
Nur in Ausnahmefällen ist es möglich und erlaubt, Rücklagen zu bilden. Damit es dabei nicht zu Schwierigkeiten kommt, sollten sich Vereine im Vorfeld mit den Voraussetzungen vertraut machen und das Vorhaben nicht nur prüfen, sondern auch mit dem Finanzamt abstimmen.
Wenn ein Verein aufgelöst wird, bleiben in der Regel immer Sach- und Geldwerte übrig. Bei einer Auflösung der Aufhebung eines gemeinnützigen Vereins so wie beim Wegfall des Zwecks darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. All das versteht man unter dem Grundsatz der Vermögensbindung.
Damit auch bei einer Auflösung klar ist, für welche Zwecke der gemeinnützige Verein sein Vermögen verwendet, muss das in der Satzung genau bestimmt sein. Es ist auch möglich, einen konkreten Empfänger des Vermögens zu benennen. Auch hier gilt es, die Vorgaben des Finanzamts einzuhalten und es gegebenenfalls individuell abzusprechen.
Kurzum: Die wirtschaftliche Tätigkeit des gemeinnützigen Vereins darf immer nur dazu dienen, den gemeinnützigen Zweck zu erfüllen.
Grundsätzlich gilt: Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel für satzungsgemäße Zwecke aufwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Gewinne erzielt werden dürfen. Die Hauptsache ist, dass sie nicht der privaten Bereicherung dienen. Wichtig ist dabei auch, dass die Gewinne zeitnah eingesetzt werden.
Darf ein gemeinnütziger Verein also beispielsweise bei Veranstaltungen Getränke verkaufen? Wenn der Erlös einem gemeinnützigen Zweck zukommt, ist das erlaubt. Das Thema Gewinne im gemeinnützigen Verein muss jedoch noch etwas differenzierter betrachtet werden. Nur Tätigkeiten, die als wirtschaftlicher Zweckbetrieb gelten, sind steuerbegünstigt und im gemeinnützigen Verein erlaubt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb hingegen ist in der Regel unzulässig.
Von einem wirtschaftlichen Zweckbetrieb spricht man dann, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar dazu dient, die satzungsgemäßen Zwecke zu verwirklichen. Wenn beispielsweise eine kulturelle Förderung im Fokus steht, ist der Betrieb eines Theaters möglich. Hier werden Einnahmen aus Eintrittsgeldern erzielt, die wiederum die kulturelle Förderung ermöglichen.
Im Gegensatz dazu steht der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, der darauf abzielt, wirtschaftliche Vorteile zu generieren. Es wird nicht vorrangig ein gemeinnütziger Zweck erfüllt, sodass diese Vorgehensweise für gemeinnützige Vereine nicht infrage kommt. Ein Beispiel dafür ist der Verkauf von Merchandise-Artikeln oder der Betrieb einer Vereinsgaststätte. Solche Einnahmen gelten als steuerpflichtig.
Nach einer eingehenden steuerlichen Beratung ist es unter Umständen möglich, den Zweckbetrieb mit einem Geschäftsbetrieb zu vereinen. Dabei müssen die Einnahmen und Ausgaben jedoch klar getrennt werden, was zu einem höheren Aufwand – unter anderem bei der Steuererklärung – führt.
Da es gewisse Voraussetzungen gibt, die für den Erhalt der Gemeinnützigkeit eines Vereins nötig sind, sollte auch klar sein, dass man sie auch verlieren kann. Ein gemeinnütziger Verein muss nicht dauerhaft als solcher gelten.
Wenn das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist ein Aberkennen des Status möglich. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Satzungsmängel vorliegen, gravierende Fehler in der Geschäftsführung gemacht wurden oder gegen die Vermögensbindungspflicht verstoßen wurde.
Wer einen Verein gründen möchte, hat die Wahl: Es gibt sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Vereine. Es ist keine Pflicht, kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verfolgen. Wer sich dagegen entscheidet, genießt jedoch auch nicht die Privilegien eines gemeinnützigen Vereins.
Wer jedoch einen gemeinnützigen Verein gegründet, muss sich streng an die damit einhergehenden Regeln halten. Wer gegen sie verstößt, kann den Status der Gemeinnützigkeit verlieren und muss unter Umständen Steuern nachzahlen - in manchen Fällen sogar für mehrere Jahre. Diese Folgen können so gravierend sein, dass Vereine deshalb in der Vergangenheit schon Insolvenz anmelden und Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften mussten.
Es gibt eine Sonderform des gemeinnützigen Vereins: den wirtschaftlichen Verein. Nach §22 BGB verfolgt er das Ziel, Vermögensvorteile zu verschaffen oder zu sichern – er ist ausschließlich wirtschaftlich tätig. Für einen wirtschaftlichen Verein ist es nötig, eine staatliche Verleihung durch die Landesbehörde zu erhalten. Eine Eintragung ins Vereinsregister wie bei einem eingetragenen Verein erfolgt folglich nicht. Die Rechtsform ist jedoch nur dann möglich, wenn keine andere Form infrage kommt.
Wer sich noch unschlüssig über die Rechtsform des eigenen Vereins ist, sollte sich eingehend mit den Vorteilen sowie möglichen Nachteilen eines gemeinnützigen Vereins befassen.
Wer einen gemeinnützigen Verein gründen möchte, muss einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Dies sollte man selbstverständlich erst dann tun, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Passt der Vereinszweck und enthält die Satzung alle nötigen Regelungen, muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Folgende Unterlagen sind dafür nötig:
Anschließend entscheidet das Finanzamt, ob der Verein die Gemeinnützigkeit erhält oder nicht. Die Information erfolgt in Form eines Feststellungsbescheids. Dieser beinhaltet auch, für welche Zwecke die Gemeinnützigkeit gilt. Das Finanzamt prüft im folgenden Jahr und danach alle drei Jahre, ob der gemeinnützige Verein noch als solches gelten darf.
Für einen Antrag auf Gemeinnützigkeit ist eine entsprechende Satzung des Vereins nötig. Diese ist übrigens auch dann notwendig, wenn eine Eintragung ins Vereinsregister erfolgen soll. Der Gesetzgeber schreibt klar vor, welche Inhalte die Satzung aufweisen muss.
Die Satzung muss unter anderem ausdrücklich erklären, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgt. Zudem muss aus der Satzung hervorgehen, wie diese Ziele verfolgt werden. Außerdem braucht es eine Erklärung, dass in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden.
Aus der Satzung muss ebenfalls hervorgehen, dass die Mittel des Vereins nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden und die Mitglieder keine Zuwendungen erhalten. Auch Regelungen im Falle einer Auflösung des Vereins müssen festgehalten werden.
Wir von Campai helfen dir gerne dabei, alle Dokumente und Anforderungen für die Beantragung der Gemeinnützigkeit eines Vereins zusammenzutragen. Unsere Vereinssoftware ist die Lösung für verschiedene Arten von Vereinen, die von einer besseren Übersicht und Organisation profitieren möchten.
Die Steuererleichterungen gehören zu den größten Vorteilen eines gemeinnützigen Vereins. Sie gelten in folgenden Bereichen:
Doch muss ein gemeinnütziger Verein auch eine Steuererklärung abgeben? Tatsächlich ist er dazu verpflichtet, im ersten Jahr nach der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und danach nur alle drei Jahre eine Steuererklärung einzureichen. Auf diese Weise kann das Finanzamt prüfen, ob die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit kalt eingehalten werden.
Es gibt auch gemeinnützige Vereine, die jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Dies ist dann notwendig, wenn Bruttoeinnahmen über der Freigrenze von 45.000 Euro erzielt werden.
Ein Verein ist nicht von vorneherein gemeinnützig. Vielmehr muss die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt werden. Dafür ist nicht nur eine vollständige und den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechende Satzung nötig, sondern es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Gemeinnützige Vereine gehen mit steuerlichen Vorteilen einher und erzielen ein positives Image. Bei Verstoß gegen die Regeln für gemeinnützige Vereine kann die Gemeinnützigkeit jedoch auch wieder aberkannt werden.