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Zweckbetrieb im Verein: Definition, Herausforderungen und Vorteile

In diesem Artikel erfährst du, warum der Zweckbetrieb für gemeinnützige Vereine besonders wichtig ist und welche Kriterien dabei beachtet werden sollten.

Zweckbetrieb im Verein: Definition, Herausforderungen und Vorteile

Vereine erzielen auf unterschiedliche Weise Einnahmen. Wenn ein gemeinnütziger Vereinszweck erfüllt werden soll, kommt der sogenannte Zweckbetrieb ins Spiel. Er umfasst Tätigkeiten, die diesem Zweck, der auch in der Vereinssatzung verankert ist, dienlich sind. Welche Vorteile kann ein Zweckbetrieb Vereinen bieten und was sollte berücksichtigt werden, um Einnahmen korrekt einzuordnen? Diese Fragen beantwortet dieser Artikel.

Was ist ein Zweckbetrieb im Verein?

Der Zweckbetrieb umfasst alle Tätigkeiten, die den gemeinnützigen Zwecken eines Vereins oder einer Stiftung dienen. Anders ausgedrückt: Hierzu zählen wirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten, die dem nicht-wirtschaftlichen Vereinszweck zugutekommen. Man spricht auch vom ideellen Bereich eines Vereins. Welche Ziele konkret verfolgt werden, hängt von dem jeweiligen Verein und seiner Ausrichtung ab.

Es geht dabei nicht vorrangig um die Mittelbeschaffung, sondern um die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Der Zweckbetrieb eines Vereins muss demnach folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zweckbetrieb muss helfen, den Vereinszweck zu erreichen.
  • Er muss notwendig sein, um den Vereinszweck zu erreichen.
  • Er darf keine nennenswerte Konkurrenz für andere Wirtschaftsteilnehmer darstellen.

Einnahmen, die im Zuge des Zweckbetriebs erwirtschaftet werden, unterliegen nicht der Gewerbe-, Körperschaft- oder Einkommensteuer. Bei Erzielung größerer Umsätze kann jedoch die Umsatzsteuer anfallen. Damit bietet der Zweckbetrieb Vereinen einige steuerliche Vorteile.

Wenn wirtschaftliche Tätigkeiten die Voraussetzungen des Zweckbetriebs nicht erfüllen, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Sie ist in der Regel körperschaftsteuerpflichtig.

Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Eine Unterscheidung

Für die steuerliche Behandlung eines Vereins ist es unerlässlich, eine Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zu unternehmen. Wenn das Finanzamt Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnet, weil sie nicht satzungsmäßigen Zwecken dienen, wird Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben. Zudem müssen Körperschaft- und Gewerbesteuer entrichtet werden, wenn die 35.000-Euro-Grenze überschritten wird. Somit kann es für einen Verein schnell teuer werden, wenn seine Einnahmen nicht dem Zweckbetrieb, sondern dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.

Wichtig: Wenn die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb eines Vereins mehr als 35.000 Euro im Jahr betragen, kann die Steuerbegünstigung verloren gehen.

Wenn ein Kunstverein beispielsweise einen Ausstellungskatalog verkauft, handelt es sich um einen steuerfreien Zweckbetrieb. Bei Veranstaltungen hingegen kommt es oftmals zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Verein und Finanzamt. Es ist also essenziell, immer darauf zu achten, dass Einnahmen die Voraussetzungen für den Zweckbetrieb erfüllen.

Beispiele für Zweckbetriebe im Verein

Im Gesetz werden einige Zweckbetriebe ausdrücklich genannt:

  • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§66 AO)
  • Krankenhäuser (§67 AO)
  • Sportveranstaltungen (§67a AO)
  • einzelne Zweckbetriebe wie Werkstätten für behinderte Menschen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen wie Theater, Museen, Konzerte und Kunstausstellungen, und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art (§68 AO Nr. 1-9)
Kunstausstellung im Museum

Typische Einnahmen und Ausgaben des Zweckbetriebs im Verein

Was genau fällt in den Zweckbetrieb eines Vereins? Die Voraussetzungen sind bereits geklärt. Wenn diese erfüllt werden, können unter anderem folgende Einnahmen in den Zweckbetrieb fallen:

  • Eintrittsgelder für gemeinnützige Veranstaltungen
  • Teilnahmegebühren für Seminare, Kurse oder Workshops, die dem Vereinszweck dienen, zum Beispiel Sportkurse eines Sportvereins
  • Verkauf von Festschriften wie Programmheften und Jubiläumsschriften
  • kurzfristige Vermietung vereinseigener Sportstätten an Mitglieder
  • genehmigte Lotterien und Tombolas

Folgende Ausgaben gelten üblicherweise als Zweckbetrieb:

  • Aufwandsersatz für Sportler in Höhe von pauschal maximal 400 Euro
  • Kosten für Reisen, die den Satzungszweck erfüllen (nicht aber für Reisen, bei denen es um die Erholung der Teilnehmer geht), zum Beispiel Reisen zu einem Wettbewerb

Wichtig: Damit eine Einnahmequelle oder Ausgabe dem Zweckbetrieb zugeordnet werden darf, muss das Finanzamt dies festlegen. Vereine sind somit stark von seiner Einschätzung abhängig.

Übersicht von Bereichen des Zweckbetriebs

Üblicherweise werden Einnahmen sowie Ausgaben folgender Bereiche dem Zweckbetrieb eines Vereins zugeordnet:

  • Alten- und Pflegeheim
  • Jugendherberge
  • Kindergärten, Kitas, Schulen
  • Krankenhäuser
  • Mahlzeitendienste
  • Meldegebühren
  • Studentenheime
  • Volkshochschulen und andere Formen der Erwachsenenbildung

Selbstverständlich hängt es immer davon ab, was in der Satzung des Vereins geschrieben steht. Besteht der satzungsmäßige Zweck darin, Kinder zu bilden, können andere Einnahmen und Ausgaben als Zweckbetrieb gelten als in einem Sportverein oder einem Gartenbauverein.

Dokumentation und Zuordnung der Einnahmen im Zweckbetrieb

Damit die Einnahmen eines Vereins korrekt zugeordnet werden können, müssen verschiedene Schritte beachtet werden:

  • Kategorisierung der Einnahmen sofort bei Erhalt
  • Buchführung für eine klare Zuordnung aller Einnahmen
  • Belegführung, damit alle Einnahmen dokumentiert sind und belegt werden können

Die Einnahmen und Ausgaben des Zweckbetriebs muss der Verein dem Finanzamt in einer jährlichen Steuererklärung offenlegen. Des Weiteren braucht es bestimmte Unterlagen, wie eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Aufstellung der erzielten Einnahmen. Nur so können Vereine die steuerlichen Vorteile nutzen, die ihnen ein Zweckbetrieb bieten kann.

Schwierigkeiten hinsichtlich des Zweckbetriebs von Vereinen

Vielen Vereinen fällt es schwer, die verschiedenen Einnahmen und Ausgaben korrekt einzuordnen. Das hat nicht selten zur Folge, dass die steuerlichen Vorteile, die ein Zweckbetrieb bietet, nicht voll ausgeschöpft werden. Besonders in kleinen Vereinen lässt sich immer wieder beobachten, dass große Herausforderungen hinsichtlich des Zweckbetriebs entstehen. Hier fehlen schlichtweg die Ressourcen für eine spezialisierte Buchhaltungsabteilung.

Um unerwartete Steuernachzahlungen und rechtliche Probleme zu verhindern, ist es allerdings wichtig, die Einnahmen und Ausgaben des Vereins klar einzuordnen. Es können nicht wahllos Einnahmen dem Zweckbetrieb eines Vereins zugeordnet werden, obwohl sie gar nicht dazu dienen, den satzungsgemäßen Vereinszweck zu erfüllen. Vor allem Einnahmen müssen korrekt dokumentiert werden, damit die steuerliche Pflicht erfüllt werden kann.

Viele Vereine entscheiden sich demnach dafür, sich externe Hilfe zu holen. Experten können verschiedene Aufgaben übernehmen, damit eine umfassende Übersicht und korrekte Zuordnung der Belege entstehen.

Überblick können sich Vereine auch mit einer Vereinssoftware wie Campai verschaffen. Hier können Belege ganz unkompliziert gesammelt werden, mit denen sich Einnahmen des Zweckbetriebs des Vereins einfach zuordnen lassen.

Externe Unterstützung für die Buchführung

Fazit

Einnahmen aus dem Zweckbetrieb sind zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar - das ist eines der Hauptkriterien dafür, dass Einnahmen zum Zweckbetrieb eines Vereins zugeordnet werden dürfen. Der Zweckbetrieb versteht sich als ein Teil der Aktivitäten eines Vereins, die eng mit den Satzungszwecken zusammenhängen. Wenn das Finanzamt Einkünfte aus Tätigkeiten im Verein entsprechend einordnet, genießen Vereine steuerliche Vorteile. Jedoch ist es essenziell, stets die Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben zu bewahren, da diese für die Vorlage beim Finanzamt benötigt werden. Vereinssoftware hilft dabei.