Drittlandübermittlung nach DSGVO
Als Drittland gilt jedes Land, dass nicht Mitglied der EU oder des EWR ist. Anders als der Begriff „Drittstaatentransfer“ vermuten lässt, müssen Daten nicht notwendigerweise in ein Drittland „transferiert“, „übermittelt“ oder „übersendet werden. Vielmehr reicht es aus, wenn die betroffenen personenbezogenen Daten auf Servern im EWR gespeichert sind und aus einem Drittstaat abgerufen werden.