Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins erledigt eine Vielzahl an Aufgaben. Da ist es nur fair, dass er eine gewisse Vergütung erhält.
Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins erledigt eine Vielzahl an Aufgaben. Da ist es nur fair, dass er eine gewisse Vergütung erhält. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wie hoch fällt das Gehalt eines Geschäftsführers eines gemeinnützigen Vereins aus und was muss dabei beachtet werden? Dieser Artikel gibt die Antwort.
Damit das Vereinsleben wie gewünscht abläuft, braucht es das ein oder andere Mitglied, das sich entsprechend einbringt. Es gibt viele, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden entweder gar nicht oder in Form einer Ehrenamtspauschale vergütet.
Allerdings kann ein Verein auch Angestellte beschäftigen – beispielsweise als Platzwart oder auch als Geschäftsführer. Hier sieht es mit der Vergütung bereits anders aus. Immerhin stecken entsprechende Personen viel Mühe und Zeit in die Aufgaben, die im gemeinnützigen Verein anfallen. Doch welche grundlegenden Möglichkeiten gibt es, Mitglieder eines Vereins finanziell zu entlohnen?
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Vergütung im Verein zwischen fünf Formen:
Unter „Sonstige“ fallen alle Vergütungen im gemeinnützigen Verein, die sich nicht in die anderen Kategorien einordnen lassen. Grundsätzlich sind alle Formen steuerpflichtig – sogar Zahlungen an Ehrenamtler, bis auf ein paar wenige Ausnahmen.
Angestellte im Verein erhalten eine Entgeltzahlung. Immerhin fungiert der gemeinnützige Verein hier als Arbeitgeber. Entsprechend sind auch die üblichen Vorschriften für die Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Sozialabgaben sowie Lohnsteuer fallen in jedem Fall an.
Da die Vergütung im Verein je nach Anzahl der Mitglieder ein komplexes Thema sein kann, empfiehlt sich eine Vereinssoftware. Produkte wie Campai helfen dabei, den Überblick zu behalten.
Wie es um das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein steht, hängt von der Art seiner Anstellung ab. Geschäftsführer können sowohl als Arbeitnehmer angestellt werden als auch als Honorarkräfte. Dabei handelt es sich um einen freien Mitarbeiter, der ein festes Honorar von dem Verein, für den er tätig ist, erhält. Geschäftsführer sollten hierbei nur beachten, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen.
Ein Geschäftsführer im gemeinnützigen Verein kann auf Honorarbasis tätig werden oder ein Gehalt erhalten. In diesem Fall muss berücksichtigt werden, dass die Vergütung den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit entspricht. Das Gehalt muss demnach angemessen sein und darf nicht übermäßig hoch ausfallen.
Nicht nur das Gemeinnützigkeitsrecht, sondern auch das Zuwendungsrecht spielen bei der Vergütung eine Rolle. Es gilt, dass der Zuwendungsempfänger – also der Verein – seine Beschäftigten nicht besserstellen darf als vergleichbare Bedienstete des Zuschussgebers.
Tatsächlich lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein ausfallen sollte. Ideal ist ein Fremdvergleich. Wichtig dabei ist, dass ein ähnlicher Verein als Vergleichsobjekt hinzugezogen wird, damit eine aussagekräftige Entscheidung getroffen werden kann.
Auch das Finanzamt kann involviert werden. Es darf sich auf einschlägige Branchenstudien wie Gehaltsstrukturuntersuchungen beziehen. So lässt sich ein angemessenes Entgelt für den Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins ermitteln.
Der Geschäftsführer in einem Verein erfüllt wichtige Aufgaben. Eine Vergütung ist demnach üblich. Allerdings sollten gemeinnützige Vereine beim Gehalt eines Angestellten wie einem Geschäftsführer darauf achten, dass die Grundsätze der Gemeinnützigkeit nicht außer Acht gelassen werden.